Victoria Krankenversicherung
Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf
Hier stellen wir Ihnen private Krankenversicherer vor. Den Fokus legt Versicherungsmakler Peter Müller auf die sogenannte private Krankenvollversicherung - Krankheitskosten-Vollversicherung.
Beispiele zu privaten Krankenversicherungsangeboten
Victoria Krankenversicherung:
Tarif
Günstiger Monatsbeitrag plus Pflegeversicherung
Tarif
Billiger Krankenversicherungsbeitrag im Monat plus Pflegepflichtversicherung
Erklärungen zu den Leistungskriterien im Kranken-Versicherungsvergleich
Allgemeiner Bereich
Osttarife
Für Mitbürger aus den neuen Bundesländern gibt es spezielle Tarife. Diese sind günstiger, bieten
aber meist nur eine Basisversorgung ähnlich der GKV.
Grundschutztarife
Tarife mit einer Basisversorgung können mit dieser Option ein- oder ausgeschlossen werden.
Primärarzttarife
Tarife sehen Leistungseinschränkungen vor, wenn Fachärzte direkt (ohne Überweisung durch den
Haus- oder Primärarzt) aufgesucht werden. Primärärzte sind u. a. praktische Ärzte ohne
Facharztbezeichnung oder Frauen- und Kinderärzte.
Beitragsrückerstattung
Zahlreiche Gesellschaften zahlen Beiträge zurück, wenn der Versicherte keine Leistungen in
Anspruch genommen hat und insgesamt der Geschäftsverlauf dies erlaubt (erfolgsabhängig).
Eine garantierte Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte bei Leistungsfreiheit einen in
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Anspruch auf Beitragsrückerstattung hat,
und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens.
Diese Tarife sind besonders interessant für Angestellte / freiwillig gesetzlich Kranken Versicherte.
Schutz im Ausland
Der Geltungsbereich spielt im Zuge der Globalisierung eine immer größere Rolle.
Arbeitsplatzverlagerungen, Auslandsurlaube und Wohnsitzverlagerungen nehmen langfristig immer
mehr zu. Es kann gewählt werden, ob die Krankheitskostenvollversicherung
- eine Geltungsdauer unter 6 Monate
- eine Geltungsdauer von 6-12 Monaten
- eine Geltungsdauer von 12-36 Monaten
oder
-
eine unbegrenzte Geltungsdauer
vorsieht
Optionstarife
Optionstarife bieten die Möglichkeit, später in einen höherwertigeren Tarif ohne erneute
Gesundheitsprüfung zu wechseln
Allgemeiner Bereich (Zusatzversicherung)
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse
Zu empfehlen sind folgende Absicherungen: im ambulanten Bereich die Heilpraktikerleistung und die
Erstattung von Sehhilfen, im stationären Bereich die Wahlleistungen, im dentalen Bereich ein
Zahnzusatztarif sowie ein Krankentagegeld für die Krankengeldlücke.
Tarife nur zum Risikobeitrag
Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife.
Diese Tarife sind zum Risikobeitrag, also ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Beitragssprünge
durch das Erreichen einer höheren Altersstufe sind ebenso möglich wie eine Beendigung des
Vertrages bei Erreichen eines bestimmten Alters.
Tarife nur für unfallbedingte Erkrankungen
Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife.
Diese Tarife leisten nur bei unfallbedingten Erkrankungen.
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Optionstarife
Optionstarife bieten die Möglichkeit später in eine Vollversicherung ohne zusätzliche
Gesundheitsprüfung zu wechseln.
Auslandsreiseschutz
Die Gesetzliche Kranken Versicherung GKV bietet keinen weltweiten Schutz. Einige Zusatztarife beinhalten deshalb eine
Auslandsreisekrankenversicherung.
Leistungsbereiche ambulant/stationär/dental:
Ambulanter Bereich
Heilpraktiker
Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen?
Hufelandverzeichnis
Entscheidend ist nicht nur, ob Behandlungen des Heilpraktikers grundsätzlich versichert sind,
sondern auch für welche Behandlungsmethoden geleistet wird. Einige Versicherer leisten für alle
Methoden des sogenannten Hufeland-Verzeichnisses. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der
Besonderen Therapierichtungen ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es
wurde herausgegeben von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V., der alle namhaften Ärztegesellschaften für die verschiedenen Naturheilverfahren angeschlossen sind. Das
Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die
theoretisch erklärbar und praktisch bewährt und die lern- und lehrbar sind. Wenn ein Tarif aussagt,
dass alle Verrichtungen gemäß dem Hufelandverzeichnis erstattet werden, hat das verglichen mit
Tarifen, die eine abschließende Aufzählung der Methoden vorsehen, den Vorteil, dass auch für neue
Behandlungsmethoden geleistet wird, sobald diese im Verzeichnis aufgenommen wurden.
Psychotherapie
Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen für Psychotherapie umfassen?
Gebührenordnung für Ärzte
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes
Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden
können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter
Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen.
Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz; bei medizinischer Begründung
(schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden
(genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der
Regelsatz der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz der 2,5-fache.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall)
festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Hierin muss dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Erstattung für Sehhilfen
Die Höhe der Erstattung für Sehhilfen kann von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein.
Ambulanter Bereich (speziell für Vollversicherung)
Ergänzungstarife für Beihilfeberechtigte
Für Beihilfeberechtigte gibt es spezielle Ergänzungstarife, die nicht beihilfefähige Kosten, z.B.
Heilpraktiker oder Material- und Laborkosten übernehmen.
Freie Wahl des Behandlers
(z.B. psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten)
Die Musterbedingungen sehen vor, dass der versicherten Person die Wahl unter den
niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten freisteht. Wenn daneben auch Behandlungen
durch den psychologische Psychotherapeuten oder der Kinder- und Jugendlichenpsyhotherapeuten
versichert sein sollen, muss das ausdrücklich genannt sein.
Mindestens 50 ambulante Sitzungen ohne vorherige Zusage
Viele Tarife sehen eine Begrenzung der Sitzungszahl vor. Die Grenzen können z.B. bei schweren
Traumata leicht überschritten werden. Einige Bedingungen sehen die Notwendigkeit einer Zusage
des Versicherers vor Behandlungsbeginn vor.
Hier können zum Beispiel Tarife selektiert werden, die Erstattung für mindestens 50 Sitzungen ohne vorherige
Zusage vorsehen.
Keine Einschränkungen bei der Erstattungshäufigkeit
Gibt es Einschränkungen bei den Hilfsmitteln, wie 'Hilfsmittelleistungen in zeitlich befristeten
Erstattungszyklen', die Leistung muss mindest jährlich erfolgen.
Keine Limitierung durch eine prozentuale oder durch preisliche Leistungsobergrenze
Erfasst ist, ob es preisliche oder prozentuale Obergrenzen bei der Erstattung gibt? Eine Einkränkung
kann durch Formulierung z.B. 'einfache Ausführung' erfolgen. Ist eine Begrenzung nur für Sehhilfen
vorgesehen, wird dieses hier nicht berücksichtigt.
Keine Einschränkung bei Krankenfahrstühlen
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
Krankenfahrstühle (wie z.B. der handbetriebene Krankenfahrstuhl). Es darf keine Einschränkung
durch Art/Umfang, preisliche oder prozentuale Grenzen geben.
Heimdialysegeräte
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Heimdialyse).
Atemüberwachungsmonitore
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Atemüberwachung).
Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel, wie z.B. die Sauerstoffkonzentratoren.
Kostenersatz für nichtärztliche Behandler (Ergotherapeuten, Logopäden)
Erfasst ist, ob für versicherte, logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen auch
nichtärztliche Behandler (Logopäden, Ergotherapeuten) in Anspruch genommen werden können.
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Erstattung nicht nur im Notfall, bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten
Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall,
nicht nur bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im
Zusammenhang mit ambulanten Operationen.
Keine Einschränkung auf den nächstgelegenen oder nächsten Behandler
In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf den 'nächstgelegenen' oder
'nächsten' Behandler ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.
Keine Einschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet)
Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen
maximalen Entfernungsradius gibt.
Vorsorgeuntersuchungen umfassender als der gesetzliche Rahmen der GKV Kassenn
Die Vorsorgeleistungen soll besser / umfassender als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht
nur dadurch, dass die sonst üblichen Altersbeschränkungen nicht eingehalten werden müssen.
Ambulante Heilbehandlung in einem Kurort/Heilbad ohne vorherige Zusage
In den Bedingungen ist der Verzicht auf die 'Kurortklausel' nach § 5 (1) e) der MB/KK 94 Teil I des
PKV-Verbandes enthalten (bei Verzicht auf diese Klausel darf ein approbierter niedergelassener Arzt
in einem Kurort/Heilbad zur ambulanten Behandlung aufgesucht werden).
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